Post by Guenther Fuchssorry.
mein neuer newsreader hatte falsche daten.
Seir dir mal verziehen ;-)
Post by Guenther FuchsPost by Guenther FuchsAber retour zum Thema: Der Provider ist in der Regel _nicht_ der
beauftragte Admin-C des Kunden, sondern in der Regel "nur" der
Tech-C, Zone-C und/oder Billing-C. Er ist idR. _nicht_
verwaltungsbefugt, 99,9% der Kunden möchen das - spätestens nach dem
ersten Problem annähend 100% - auch _nicht_ so haben.
nein.
das stimmt so nicht.
dies ist immer eine frage der sichtweise.
Nicht der Sichtweise sondern der Auftragslage - Du hast eine der wenigen
Post by Guenther Fuchsund _meine_ kunden wollen eine flexible handhabe,
und haben dies auch bei der bestellung definitiv bestaetigt.
Die einzige Ausnahme, wo dies IMNSHO tolerierbar ist. Auch wenn's gegen
manche Vergaberichtlinien verstösst oder zumindet nicht den Sinn dieser
erfüllt, wie z.B. bei NIC.AT:
| Kaufmännische Ansprechperson [Admin-C] (vom Domain-Inhaber)
Kann damit _nicht_ der Provider sein, da der sicher nicht der
kaufmännische Ansprechpartner in allen Domainbelangen des Inhabers sein
_kann_ (oder bsit Du Prokurist aller Deiner Kunden?)
Post by Guenther Fuchsjeder domainkunde hat seinen provider mit
der registrierung und verwaltung seiner domain beauftragt.
beauftragter == admin-c.
Dieses Konstrukt stellt eine in meinen Augen unzulässige
Verallgemeinerung dar, da es
.) keineswegs auf alle Provider (nicht mal "überwiegend")
.) keinesfalls auf alle Kunden (auch hier nicht "überwiegend")
zutrifft. Bei Dir und für Deine Kunden mag es auf Grund der gesonderten
Vereinbarung stimmen, ohne dieser Vereinbarung wäre es jedoch als grobe
Verfehlung zu betrachten.
--
Guenther "immer noch anderer Meinung, Einzelfälle als Ausnahme aber
erkennend" Fuchs